Sachverständigen-Leistungen
Niemand kann alles wissen. Dabei wird unsere Welt immer komplizierter. Wenn Informationen fehlen, um komplexe technische, wirtschaftliche oder rechtliche Fragen beantworten zu können, ist ein Sachverständiger die richtige Wahl.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben in einem sehr intensiven Prüfungsverfahren die überdurchschnittliche Sachkunde in ihrem Sachgebiet unter Beweis gestellt. Mein Sachgebiet ist die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
Ich biete Ihnen
Sachverständigengutachten als Privatgutachten oder als Gerichtsgutachten
zu allen Fragen rund um:
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
- Batteriegesetz (BattG)
- EU-Batterieverordnung 2023/1542 und Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
- Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV)